Beitragsordnung
1. Allgemeines
Die Beitragsordnung ist im § 5 der Satzung des TV "Glück-Auf" Wackersdorf e.V. 1912 verankert, diese beinhaltet auch die Beitragsänderung und die Vereinnahmung der Beiträge.
2. Fälligkeit der Beiträge
Der Jahresbeitrag aus der Beitragsordnung wird im März eingezogen. Die Fälligkeit der zusätzlichen Beiträge wie der Abteilungs-, Förder- oder Aufnahme- beitrag wird durch die Abteilung geregelt und über die Hauptkasse abgewickelt.
3. Beiträge
Jahresbeiträge Kinder und Schüler bis 14 Jahre |
15,00 € |
Schüler und Jugendliche 15 bis 18 Jahre |
25,00 € |
Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehrpflichtige und Zivildienst-leistende (nur mit schriftlichem Antrag und Festlegung der Laufzeit) |
35,00 € |
Erwachsende |
50,00 € |
Familien |
90,00 € |
Ehepaare nach Beendigung des Familienbeitrages |
90,00 € |
Senioren ab 65 Jahre |
40,00 € |
4. Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung löst den Stand vom 03.04.2004 ab und tritt am 25.03.2006 in Kraft.
Gerhard Eilers
1. Vorstand